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   OLG Hamm, 22.04.1998 - 20 U 246/97   

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https://dejure.org/1998,3685
OLG Hamm, 22.04.1998 - 20 U 246/97 (https://dejure.org/1998,3685)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.04.1998 - 20 U 246/97 (https://dejure.org/1998,3685)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. April 1998 - 20 U 246/97 (https://dejure.org/1998,3685)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12
    Verjährungsbeginn des Anspruchs auf die Versicherungsleistung bei eigener Klageerhebung L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12
    Beginn der Verjährungsfrist für die Rechtsschutzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1250
  • VersR 1999, 577
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 29.05.1996 - 20 U 181/95

    Verjährung; Versicherungsschutzanspruch; Klagbarkeit; Fälligkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.1998 - 20 U 246/97
    Nach der Rechtsprechung des Senats (r + s 1996, 359) hat die hier eingetretenen Verjährung des Anspruchs auf Versicherungsschutz zur Folge, daß die Beklagte auch die Befreiung von Kostenverbindlichkeiten verweigern kann, die nach dem Eintritt der Verjährung des Versicherungsschutzanspruchs fällig und klagbar geworden sind.
  • OLG Schleswig, 27.11.1997 - 16 U 42/97

    Kostenerstattungsanspruch verjährt wie der Grundanspruch auf Deckung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.1998 - 20 U 246/97
    Bei einer Rechtsschutzversicherung kann ein Versicherungsnehmer die versprochene Leistung des Versicherers verlangen, wenn sich die Notwendigkeit einer Interessenwahrnehmung für ihn so konkret abzeichnet, daß er mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen muß, derentwegen er den Versicherer in Anspruch nehmen will (OLG Köln Versicherungsrecht 1986, 805; 1991, 295, 296; OLG München Versicherungsrecht 1986, 805, 806; OLG Schleswig r + s 1998, 158, 159; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 6. Aufl., § 18 Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG München, 08.11.1985 - 18 U 3687/85
    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.1998 - 20 U 246/97
    Bei einer Rechtsschutzversicherung kann ein Versicherungsnehmer die versprochene Leistung des Versicherers verlangen, wenn sich die Notwendigkeit einer Interessenwahrnehmung für ihn so konkret abzeichnet, daß er mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen muß, derentwegen er den Versicherer in Anspruch nehmen will (OLG Köln Versicherungsrecht 1986, 805; 1991, 295, 296; OLG München Versicherungsrecht 1986, 805, 806; OLG Schleswig r + s 1998, 158, 159; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 6. Aufl., § 18 Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 197/98

    Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung

    Zum Teil wird die Ansicht vertreten, in der Rechtsschutzversicherung gebe es wegen der Sorgeleistungspflicht des Versicherers einen generellen, einheitlichen Anspruch auf Versicherungsschutz als Hauptanspruch, der gesondert verjähren könne und nach dessen Verjährung auch später fällig gewordene einzelne Kostenerstattungsansprüche nach § 2 ARB 75 wegen Verjährung nicht mehr geltend gemacht werden könnten (vgl. u.a. Harbauer, Rechtsschutzversicherung 6. Aufl. § 18 ARB 75 Rdn. 3 und 4; Böhme, ARB 10. Aufl. § 4 Rdn. 65; OLG Hamm r+s 1999, 28 f. und VersR 1997, 231; OLG Karlsruhe VersR 1992, 735 f.; OLG Köln VersR 1986, 805 f.).
  • OLG Hamm, 20.05.1998 - 20 W 4/98
    Dies würde voraussetzen, daß sich schon zu diesem Zeitpunkt die Notwendigkeit einer Interessenwahrnehmung für die Antragstellerin so konkret abgezeichnet hat, daß sie mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen mußte, derentwegen sie den Rechtsschutzversicherer in Anspruch nehmen will (Senat, Urteil vom 22.04.1998 - 20 U 246/97; OLG Köln Versicherungsrecht 1986, 805 ; 1991, 295, 296; OLG München Versicherungsrecht 1986, 805, 806; OLG Schleswig r + s 1998, 158, 159; Harbauer, Rechtschutzversicherung, 6. Aufl., § 18 Rdnr. 3 m. w. N.).
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